Frau Werner hat ihre Webseite geupdated und sich bei Facebook zu Gerüchten geäußert. Auf der Webseite schreibt Frau Werner, dass voraussichtlich im November die Neuwahl stattfindet, vorausgesetzt es geht kein Einspruch gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ein. Dies Möglichkeit war mir bisher nicht bekannt; ich bin davon ausgegangen, dass nunmehr lediglich nur der verwaltungsgerichtliche Klageweg gegen den Stavo-Beschluss verbleibt ...
Nächste Möglichkeit Klage vor der Verwaltungsgericht gegen den Stavo Beschluss; Widerspruch nicht möglich. Vielleicht ordne ich aber § 27 KWG aufgrund der Komplexität des Themas auch nicht richtig zu ....
Lieber Admin, weil ich keine Juristin bin habe ich vielleicht nicht ganz korrekt das Wort "Einspruch" in seiner juristischen Bedeutung verwendet. Dies bitte ich zu entschuldigen. Da ich mir nicht sicher bin, ob die richtige juristische Formulierung "Widerspruch" oder "Klage" ist, habe ich das Wort Einspruch verwendet.
Gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann geklagt werden. Über die Klage entscheidet das Verwaltungsgericht.
Liebe Frau Werner, kein Problem, denn eine solche Situation tritt ja auch (erfreulicherweise) nur sehr selten auf, und daher ist es gut, wenn man sich über den nicht unkomplizierten Verfahrensweg austauscht, zumal auch ich natürlich daneben liegen kann. Im Zweifelsfall wird sich dann schon Herr Schelzke ( @KCS ) einschalten, und "uns auf den richtigen (juristischen) Weg" wieder führen ! ;)