Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v. 27.6.17 hat nunmehr die Gemeindewahlleiterin die Bekanntmachung der Wahlwiederholung am 5.11.17 veröffentlicht.
Sofern ein Helmarshäuser in einem anderen Wahlbezirk gewählt hat, wird er natürlich aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Ebenfalls sind Wähler, die durch Briefwahl an der letzten Wahl teilgenommen haben, nicht erneut wahlberechtigt.
Wahlberechtigte aus Helmarshausen, Wahlbezirk 2, erhalten einen neuen Wahlschein, der zusammen mit einem Ausweis zur Wahl mitzubringen ist.
Besonderer Hinweis lt. Bekanntmachung für "ungeübte Wähler": Die Stimme wird in der Weise abgegeben, dass durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich gemacht wird, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von den Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
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