Zitat von ChristianSchneider im Beitrag #2Ist eigentlich endlich der Passus mit der Todesstrafe aus der hessischen Verfassung gestrichen worden? Als ich noch in der Schule war, hieß es noch „schwere Straftaten können mit dem Tode bestraft werden“. Glücklicherweise war das Bundesrecht immer dem Landesrecht übergeordnet.
Das ist ja ein ganz aktuelles Thema. Derzeit ist Art. 21 noch Bestandteil der Hess. Verfassung v. 1.12.46: "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden. " Es soll nächstes Jahr einen Volksentscheid zu 15 Änderungsvorschlägen des Hess. Verfassung geben: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales...en_18349977.htm