Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine ab dem 25.05.2018 gültige Verordnung der EU zur Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, jedoch auch durch Betreiber von öffentlich zugänglichen Webseiten / Foren. Die meisten Belange sind bereits seit vielen Jahren durch das bis 25.05.2018 gültige Bundesdatenschutzgesetz geregelt und wurden auch durch uns in den Forum-Einstellungen beachtet.
Dennoch werden wir in Abstimmung mit unserem Host die Forum Datenschutzerklärung aktualisieren, und auch Gäste erhalten über dem Forum einen dezenten Hinweis, welcher über die Datenschutzerklärung und die Verwendung von Cookies informiert.
Wir haben bisher sehr ausführlich über die Geschehnisse in Bad Karlshafen & Helmarshausen informiert und natürlich auch Euch, die Mitglieder, immer aufgefordert, sich am Forumleben ähnlich zu beteiligen. Gern haben wir über die grossen Bauprojekte in Bad Karlshafen berichtet und dabei natürlich auch mit viel Anerkennung die Expertise der verantwortlichen Fachleute dargestellt. Selbstverständlich bestand immer die Möglichkeit, Beiträge oder Fotos zu beanstanden oder um Überprüfung / Entfernung aus dem Forum zu bitten. Dies war bisher jedoch erfreulicherweise nie der Fall.
Durch die neue DSGVO gibt es teilweise eine allgemeine Verunsicherung, unterschiedliche Interpretationen der Juristen, und man wird wahrscheinlich einige Jahre brauchen, bis durch die Rechtsprechung Klarheit herrscht.
Jedoch ist das Fotografieren von Menschen nach der DSGVO wohl grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Bisher galt das Kunsturhebergesetz (KUG). Danach sind "Fotos, die im Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehen, Fotos von Versammlungen oder Landschaften, auf denen Personen als 'Beiwerk' zu sehen sind, auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt."
Laut Bundesinnenministerium (BMI) wird sich daran auch nach Einführung der DSGVO nichts ändern. Die Ansicht, das KUG würde durch die DSGVO verdrängt sei "falsch", so das BMI. Es stütze sich künftig auf Artikel 85 Absatz 1 der DSGVO, der den EU-Mitgliedstaaten "Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet". Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit sei außerdem ein berechtigtes Interesse, das die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung erlaubt.
Da die Auslegung des BMI nicht bindend für Gerichte ist und noch Rechtsunsicherheit bezüglich der Auswirkungen der DSGVO bestehen, bitten wir um Verständnis, dass wir im eigenen Interesse den Fokus der im Forum veröffentlichten Fotos bis zur eindeutigen Klärung nicht mehr auf Personen legen werden bzw. nur Fotos veröffentlichen, die keine direkte personenbezogene Zuordnung ermöglichen, es sei denn, es liegt das Einverständnis zur Veröffentlichung vor.
Wir werden das Thema DSGVO, insbesondere DSGVO versus KUG, aufmerksam verfolgen, und bei Bedarf hier erneut informieren.
Ansonsten gilt wie seit Beginn des Forums: Sofern aus berechtigten Gründen Forum Beiträge / Fotos beanstandet werden, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme / Information mit ADMIN Team zur Prüfung.