In der Klosterburgstadt sagt man, dass der Mandatsträger auch unter seiner Briefkasten - Adresse schon ewig nicht mehr gesehen wurde. Es scheint kein Geheimnis zu sein, dass der Lebensmittelpunkt seit Jahren verlegt worden sein soll. Ein weiterer Grund bzw. auch eine Verpflichtung gem. HGO, das Mandat zurückzugeben.
Hat sich die Gemeinde eine Geschäftsordnung gegeben? Einige hessische Gemeinden haben in ihren GO Ordnungsmaßnahmen gegen unentschuldig fehlen geregelt - z. B. die Ermahnung.
So in Gießen:
§ 2 Verhinderung von Stadtverordneten (1) Verhinderungen an einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind der*dem Stadtverordnetenvorsteher*in unverzüglich mitzuteilen. (2) Fehlt ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung mehr als zweimal hintereinander unentschuldigt bei Stadtverordnetensitzungen, ist es von der*dem Stadtverordneten- vorsteher*in schriftlich zu ermahnen. Die Ermahnung ist in der diesem Schreiben folgenden Sitzung unter Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ von der Sitzungsleitung zu verlesen.
Kassel regelt auch Sitzungsentgelte:
§2 Pflichten der Stadtverordneten
(1) Stadtverordnete haben die Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und der Gremien, denen sie als ordentliches Mitglied angehören. Verhinderungen an der Teilnahme einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind dem Stadtverordnetenvorsteher bzw. der Stadtverordnetenvorsteherin mitzuteilen.
(2) Befreiung von der Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse bis zu 3 Monaten erteilt der Stadtverordnetenvorsteher bzw. die Stadtverordnetenvorsteherin. Nach 3-monatigem Fernbleiben bzw. nach 2-monatigem unentschuldigten Fernbleiben ist die Zahlung der Entschädigungen nach § 27 HGO einzustellen und kommt erst dann wieder zur Auszahlung, wenn das Mitglied seinen Verpflichtungen nach‐ kommt. (Siehe Satzung über die Entschädigung von Mitgliedern der Gemeindevertretung und ehrenamtlich Tätigen).
Es gibt da im Umgang mit der Aufgabe des Mandats doch Unterschiede zwischen den Grünen und der AfD. Die Schrumpfung der StaVo durch das Ausscheiden des Grünen-Vertreters in Verbindung mit unwilligen Nachrückern ist zwar unschön, aber ein glatter Schritt.
Die AfD zeigt hingegen, dass sie nicht in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen.
Zitat von ChristianSchneider im Beitrag #64Hat sich die Gemeinde eine Geschäftsordnung gegeben? Einige hessische Gemeinden haben in ihren GO Ordnungsmaßnahmen gegen unentschuldig fehlen geregelt - z. B. die Ermahnung.
@ChristianSchneider , ja, natürlich hat die Stadt Bad Karlshafen eine Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, und es gibt auch in § 1 eine Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen sowie eine Regelung bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Ermahnungen erfolgt sind und diese von der Vorsitzenden in der folgenden Sitzung verlesen wurden.
Zitat von ChristianSchneider im Beitrag #64Hat sich die Gemeinde eine Geschäftsordnung gegeben? Einige hessische Gemeinden haben in ihren GO Ordnungsmaßnahmen gegen unentschuldig fehlen geregelt - z. B. die Ermahnung.
@ChristianSchneider , ja, natürlich hat die Stadt Bad Karlshafen eine Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, und es gibt auch in § 1 eine Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen sowie eine Regelung bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Ermahnungen erfolgt sind und diese von der Vorsitzenden in der folgenden Sitzung verlesen wurden.
Natürlich handelt es sich um eine "Kann" Regelung, und die Entscheidung liegt bei der Stadtverordnetenvorsteherin. Sie wird ihre Ermessenentscheidung nach den Gründen der Verhältnismässigkeit treffen oder nach eigenen Kriterien treffen. Ohne die Protokolle der letzten 12/24 Monate ausgewertet zu haben, bin ich mir sicher, dass das unentschuldigte Fernbleiben des AfD Vertreters von den Sitzungen kein Einzelfall war sondern eher die Teilnahme als Ausnahme angesehen werden kann, sodass auch die Umsetzung von § 1 der Geschäftsordnung mehr als gerechtfertigt gewesen wäre. Warum dies nicht erfolgt und so viel Toleranz der CDU Stadtverordnetenvorsteherin gegenüber dem AfD Stadtverordneten entgegengebracht wird, kann nur sie beantworten.