Bezüglich der Hundesteuer habe ich eine Frage : Zahlen die Bewohner Bad Karlshafens, die hier einen Zweitwohnsitz haben, auch in Bad Karlshafen die Hundesteuer oder nur an ihrem Erstwohnsitz? Meinem Eindruck zur Folge gibt doch eine Reihe Bewohner mit zweitem Wohnsitz und mehreren Hunden!
Sehr gute Frage .... aber soweit ich richtig informiert bin zahlt man immer nur am Erstwohnsitz die Hundesteuer da das in der Regel auch der hauptsächliche Aufenthaltsort des Hundes ist. Nicht das jetzt noch ein Stavo-Mitglied auf Ideen kommt ... hahahaaaa
Es gibt Einwohner; die hier einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, sich jedoch das ganze Jahr in Bad Karlshafen aufhalten. Vielleicht gibt es hier rechtliche Möglichkeiten, Hundesteuer für die Dauer eines Langzeitaufenhaltes zu fordern! Es sollte doch alles geprüft werden. Den geplagten Hundebesitzern wird es helfen.
Zitat von Marschall im Beitrag #21Bezüglich der Hundesteuer habe ich eine Frage : Zahlen die Bewohner Bad Karlshafens, die hier einen Zweitwohnsitz haben, auch in Bad Karlshafen die Hundesteuer oder nur an ihrem Erstwohnsitz? Meinem Eindruck zur Folge gibt doch eine Reihe Bewohner mit zweitem Wohnsitz und mehreren Hunden!
In der Satzung ist formuliert .. ."Steuerschuldner ist ... der Halter eines Hundes" und "Hundehalter ist, wer einen Hund ... im eigenen Haushalt aufnimmt". Da die Steuer nur 1x zu entrichten ist, würde ich daraus schließen, dass sie bei 2 Wohnsitzen / Haushalten dort zu entrichten ist bzw. der Hund anzumelden ist, wo er sich durchschnittlich überwiegend aufhält. Wenn Karlshafen für Halter und Hund nur der Zweitwohnsitz ist, da sich beide überwiegend am Hauptwohnsitz aufhalten, meine ich, dass auch der Hund am Hauptwohnsitz zu den dortigen Steuersätzen anzumelden ist.
Und wenn es "mehrere Halter" geben sollte, weil z.B. der Vater in Bad Karlshafen und die Tochter in Trendelburg wohnt, gilt als Halter die Person, in dessen Haushalt sich der Hund überwiegend aufhält. Und dort wäre er auch anzumelden ...
Wichtig ist, dass der Hund eine Marke hat, und ansonsten wird das Ordnungsamt auf die Ehrlichkeit der Bürger vertrauen, da es sehr schwierig nachprüfbar ist.
Zitat von Marschall im Beitrag #23Es gibt Einwohner; die hier einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, sich jedoch das ganze Jahr in Bad Karlshafen aufhalten. Vielleicht gibt es hier rechtliche Möglichkeiten, Hundesteuer für die Dauer eines Langzeitaufenhaltes zu fordern! Es sollte doch alles geprüft werden. Den geplagten Hundebesitzern wird es helfen.
Wobei das auch ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz wäre und nach dem BAG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden kann.
§ 21, (1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
Vielleicht bringt ja die beabsichtigte Zweitwohnungssteuer in BK eine Änderung ;)
Im übrigen werden gem. Hundesteuersatzung durch die Stadt auch personenbezogene Daten über Kontrollmitteilungen anderer Kommunen, Einwohnermeldeämter, Gemeindekassen, Wohnungseinzug, Grundstückseigentümer, anderer Behörden etc. erhoben.
Aus dieser Darstellung ergibt sich für mich die Frage, wie kann man/ die Stadt denn feststellen, ob jemand seinen Zweitwohnsitz als überwiegend genutzte Wohnung bewohnt.Welche Angaben sind dafür maßgeblich-nur die Angaben des betroffenen Einwohners , also die Selbstauskunft? Überprüft die Stadt über die Hundesteuersatzung auch Kommunen anderer Bundesländer bzw. Kommunen in anderen EU- Ländern? Die Hundesteuer ist eine Gemeinde- Steuer.
Zitat von Marschall im Beitrag #26Aus dieser Darstellung ergibt sich für mich die Frage, wie kann man/ die Stadt denn feststellen, ob jemand seinen Zweitwohnsitz als überwiegend genutzte Wohnung bewohnt.
Wahrscheinlich ist es in diesen Fällen, wie auch bei der vorgeschlagenen Prüfung der Hundepopulation, wieder ein zu hoher Aufwand für unsere Gemeinde.
Wenn es niemand an die Stadt meldet, bleibt es wohl im Dunkeln.
Mit freundlichen Wochenendgrüssen aus dem Rathaus; bisherige Ersthundsteuer 87,50 € - neue Hundesteuer 180 € .. mehr als Verdoppelung des bisherigen Steuersatzes.