Zitat von Karl-Erwin Franz im Beitrag #10Wie Bürgermeister Dittrich heute den Ausschussmitgliedern in einer E-Mail mitgeteilt hat, wird die Stadt nach Prüfung der Sachlage weiterhin davon absehen, die Vorlagen zu den Sitzungen vorab zu veröffentlichen ....
Vielen Dank für die Information ! Die Entscheidung entspricht dem, was der Gesetzgeber in der HGO als Mindestanforderung vorschreibt, nicht dem, was darüber hinausgehend natürlich erwünscht und möglich wäre sowie dem Bürgerinteresse entspricht.
Auch die Alternative, Anlagen der Vorlagen mit dem Ergebnisprotokoll der Sitzungen zur besseren Bürgerinformation zu veröffentlichen, wird nicht erwogen. Warum der Bürgermeister vor umfassenden nicht vertraulichen bürgernahen Informationen im Internet auf zeitgemässem Weg Bedenken hat, bleibt unbekannt, zumal der zusätzliche Aufwand minimal wäre, da die Anlagen ohnehin als PDF versendet werden. Man kann Interesse an der Kommunalpolitik fördern oder erschweren ...
Positiv ist, dass die Anregung als Anfrage in das Parlament getragen wurde. Enttäuschend ist die Entscheidung des Bürgermeisters, und es bestärkt die Auffassung, dass der Weg bis Bad Karlshafen 2.0 noch ein langer Weg sein wird ....
Zitat von Admin im Beitrag #11Auch die Alternative, Anlagen der Vorlagen mit dem Ergebnisprotokoll der Sitzungen zur besseren Bürgerinformation zu veröffentlichen, wird nicht erwogen.
Das ist nicht ganz richtig, denn in den Ergebnisprotokollen des Haupt- und Finanzausschusses werden die Sachverhalte zusammen mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag sowie dem Abstimmungsergebnis immer mit veröffentlicht. Die weiteren Anlagen sind in der Regel Detailinformationen, die z.T. in anderen Zusammenhängen erst später veröffentlicht werden wie z.B. neue Satzungen oder die Prüfberichte der ehemaligen Stadtwerke.
Zitat von Karl-Erwin Franz im Beitrag #12 ... Das ist nicht ganz richtig, denn in den Ergebnisprotokollen des Haupt- und Finanzausschusses werden die Sachverhalte zusammen mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag sowie dem Abstimmungsergebnis immer mit veröffentlicht. ....
Danke für den Hinweis ! Ich war über TOP 3 der letzten HuF Sitzung darauf aufmerksam geworden. Dort wird der allgemein bekannte Sachverhalt der Entschädigungen geschildert und der nicht veröffentlichte (neue ?) Entwurf der Entschädigungsssatzung einstimmig der Stavo zur Beschlussfassung empfohlen. Der Leser kann mangels Anlage keinerlei konkrete Informationen aus dieser Veröffentlichung und HuF Empfehlung ableiten ... Sollen die Entschädigungen erhöht oder nicht erhöht werden ? Aber ist ok; man muss sich dann eben etwas gedulden, da das Ergebnis ggf. dann erst später nach der Stavo Sitzung und verbindlichen Beschlußfassung veröffentlicht wird.