Obwohl die Stadt jeden Cent dringendst benötigt, ist es richtig, auf die Sondernutzungsgebühren (z.B. für das Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu gewerbl. Zwecken) zu verzichten, da auch keine Einnahmen durch die Cafés, Restaurants oder Eisdiele erzielt worden sind und somit die Grundlage für die Gebührenerhebung entfallen ist.