Landkreis Kassel: "Der Landkreis Kassel ist jetzt Corona‐Hotspot: Mit Wirkung vom 20. Januar 2022 gelten damit auch für den Landkreis Kassel die in der Corona‐Schutzverordnung des Landes aufgeführten Regelungen für Veranstaltungen und Prostitutionsstätten. Das heißt: Bei Veranstaltungen mir mehr als zehn Personen sowie im Kultur‐, Sport‐ und Freizeitbereich und in der Gastronomie gilt drinnen 2G‐Plus und draußen 2G. Auch bei touristischen Übernachtungen gilt die 2G‐Plus‐Regelung. Gemeinsam mit Städten und Gemeinden wurden ferner publikumsträchtige öffentlichen Ort festgelegt, an denen ein Alkoholverbot gilt bzw. eine medizinische Maske getragen werden muss."