Lesefassung der Verordnung des Landes Hessen zu Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten und Angebote, die ab dem 20. April geöffnet haben dürfen bzw. weiterhin geschlossen bleiben müssen, Link hier.
Die dazu gehörenden Auslegungshinweise gültig ab 20.4.20auf diesem Link.