Ich gehe mal davon aus, dass nicht nur auf der FAQ Seite bereits viele Antworten zu finden sind. Zusätzlich bereits in diesem Text auf den LOK Seiten
„In Deutschland ist der Bund für die Endlagerung radioaktiver Abfälle verantwortlich. Die sicherste Lösung für die Entsorgung aller Arten von Atommüll ist die Endlagerung untertage in tiefen Gesteinsschichten. * Bis die Endlagerung erfolgt, ist die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gemäß Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG) für die Aufbewahrung dieser Stoffe verantwortlich.
Grundsätzlich lassen sich radioaktive Abfälle in wärmeentwickelnde hochradioaktive (HAW) sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle ohne oder mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (LAW/MAW) unterteilen.
Derzeit wird das stillgelegte Eisenerzbergwerk Schacht Konrad in Niedersachsen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zum Endlager für LAW/MAW ausgebaut. Dieses Endlager soll 2027 fertiggestellt sein.
Der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager sieht detaillierte Vorgaben für die Einlagerung der radioaktiven Abfälle vor. Deshalb müssen die Abfälle in genau festgelegten „Chargen“ angeliefert werden.
Das Betriebsgelände des Endlagers Konrad ist jedoch viel zu klein, um große Mengen Abfälle vorrätig zu halten. Die Abfälle müssen deshalb „Just-in-Time“ angeliefert werden. Die Aufgabe, die jeweils richtigen Abfallzusammensetzungen zur genau richtigen Zeit anzuliefern, ist schwerer, wenn sie aus dezentralen Zwischenlagern erfolgen muss. Diese sind oftmals nach dem sog. „Last In – First Out-Prinzip“ (LiFo) gefüllt worden. Im LoK können die Chargen demgegenüber so zusammengestellt werden, wie sie für die Einlagerung benötigt werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung eines LoK bildet das Entsorgungsübergangsgesetz, das hier wörtlich von einem „zentralen Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad“ spricht. Die unverzügliche Planung und Errichtung eines solchen Lagers ist mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode beschlossen worden. Damit beauftragt wurde die BGZ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).“
* Ob das die sicherste Lösung wirklich ist, darüber gibt es durchaus eine Diskussion. Asse zeigt, was dabei herauskommen kann. Wenn das bei KONRAD künftig ordentlicher versucht wird zu regeln, wird man erst später sehen, ob das klappt.
„Das Entsorgungsübergangsgesetz ist im Zuge eines Gesetzes zu mehreren Änderungen im Umweltrecht im Dezember 2019 geändert worden, in dem in § 3 die Wörter „kerntechnische Entsorgungssicherheit“ durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ ersetzt wurden. Grund hierfür ist die im gleichen Gesetz beschlossene Umbenennung des Bundesamtes für Entsorgungssicherheit (BfE) in Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Umbenennung soll für „Klarheit im Hinblick auf die notwendige Abgrenzung der an der Entsorgung beteiligten Akteure“ sorgen.
Insgesamt wurden mit dem Gesetz 12 Gesetze und fünf Rechtsverordnungen geändert, u.a. wurden im Atomgesetz (AtG) und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) von der Bundesregierung Änderungen vorgenommen. Es besteht nun die Möglichkeit, Kosten, Beiträge und Umlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle auch mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erheben zu können. Außerdem wurde das Logistikzentrum für das Endlager Konrad neben dem Endlager als Ablieferungsort für radioaktive Abfälle gesetzlich festgeschrieben. Aufgrund des StandAG und der Endlagervorausleistungsverordnung wurde noch ein Widerspruchsverfahren für Kostenbescheide eingeführt.
Das Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen wurde am 12. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann hier nachgelesen werden: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?...gbl119s2510.pdf“ Bedankt!
Unterstreichung von mir: Entsorgung, Recycling wird also nicht kostenlos sein. Kostendeckend? Die Belastung für alle Steuerzahlung ist ja schon hoch genug. Die Belastungen für die Gesundheit der Bevölkerung in der Region (Einwohner und Gäste) wird dagegen eine unbekannte Größe bleiben.
Achtung: Das Logistikzentrum jetzt „gesetzlich vorgeschrieben“! Muss also her. Gesetzlich vorgeschrieben auch für Würgassen?
Warum hat sich das Ganze so lange hingezogen und ist mehrfach nach hinten geschoben worden? Ungefähr 50 Jahre Planungs- und Bauzeit insgesamt allein dafür, ca. ein Prozent des bisherigen gesamten atomaren Mülls dort unterzubringen? Bei SKo sind noch viele Fragen offen, ungeklärt. Alles noch im Versuchsstadium? Erst recht bleibt bislang unbeantwortet, wohin mit den restlichen 99 Prozent, den höher strahlenden atomaren Rückständen!
Man könnte noch viele weitere Fragen stellen. Ich mach das nicht fortlaufend. U.a. deshalb nicht, weil Fragen nur teilweise, unzureichend oder ausweichend (oder garnicht beantwortet werden oder können, oft jedenfalls nicht konkret genug von den Experten beantwortet werden.
Das LOK sei jetzt gesetzlich vorgeschrieben, heißt es. Hat das unsere oberste Volksvertretung beschlossen? Oder nur das Kabinett oder nur das zuständige Bundesministerium? Oder ist das ein Beschluss der Experten?
In den Papieren der BGE selber steht u.a. (noch ?) der Satz „Der Betrieb des Endlagers Konrad ist auch mit einer dezentralen Anlieferungslogistik möglich.“
Das heißt... Das LOK, das sogenannte Logistikzentrum, ist nicht zwingend erforderlich. Warum dann? Genannt werden offiziell Qualitätsgesichtspunkte und Schnelligkeit? Offen und ehrlich wird nicht gesagt, dass es vielleicht zusätzlich noch andere wichtige Gründe gibt. Welche? Wir werden da im Unklaren gehalten. Vertrauen baut sich da nicht auf.
Konkret stellt sich zusätzlich die Frage: Was passiert mit den angelieferten Behältern, die den Sicherheitsmaßstäben nicht entsprechen? Werden die zurück geschickt? Oder sollen die im zusätzlich abgesicherten Bereich des LOK, der höheren Strahlenschutzkriterien entspricht, geöffnet und neu verpackt werden? Ich gehe davon aus, dass auch deshalb ein weiteres Zentrum bzw. Lager gebraucht wird. Reicht also die bisherige Qualität und Sicherheit der zwischengelagerten Produkte nicht aus? Transportiert werden diese schlecht oder unzureichend gesicherten Produkte dann aber trotzdem !!?
Wieso pressiert jetzt eigentlich die Zeit, muss alles so passgenau sein, just in time etc. ? Das wird offenbar von fast allen Parteien unterstützt und getragen: CDU, SPD, Grüne, FDP usw. WER führt da Regie? Welche Gründe gibt es, die wir nicht wissen sollen?