Im Übrigen geht das mit der fristlosen Kündigung zum Arbeitsgericht. Das ist ein Vorgehen welches rechtlich nicht erlaubt ist. Zuvor muss es Abmahnungen geben.
Aber es ist ja ein privater Unternehmer , der meint dass er tun und lassen kann was er will.
Schnüffelaktionen auf Facebook und anderen Foren gehen ebenso nicht. Willkür des Chefs und keine rechtliche Handhabe für diesen Schritt.
So langsam drehen alle am Rad......Leutz, merkt ihr noch was ??????
Denkt doch mal nach und schaut euch an was gerade geschieht. So dumm kann doch niemand sein ? Wo ist das Gehirn geblieben ?????? Eure Angst bringt Euch um.
Vielleicht findet ihr das Probeliegen im Sarg ebenso passend wie diese Kündigung, so wie in Indonesien.......bald auch bei uns als Strafe ?????
Zitat von Uweaushorn im Beitrag #10Sogar im Kanzleramt wurde am 27.08.2020, also schon 2 Tage vorher, gegen die Abstandsregeln und den Mundschutz demonstriert.
27.8.20 ? Hmh, da scheint etwas mit den Daten durcheinander geraten zu sein ...
Eine (fistlose) Kündigung geht nur vor das Arbeitsgericht wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber klagt. Das geschieht keinesfalls automatisch!
Ob ein Arbeitgeber der ein Alten-und Seniorenheim betreibt von einem Arbeitnehmer verlangen darf, einen Coronatest machen zu lassen, um die Bewohner der Einrichtung die wohl alle zur Risikogruppe gehören dürften, zu schützen, und ob die Verweigerung eines solchen Tests ein fristloser Kündigungsgrund darstellt, kann man selbstverständlich von einem Gericht überprüfen lassen. Unrichtig ist auf jeden Fall das jeder fristlosen Kündigung eine Abmahnung voran gehen muss! z.B. Körperverletzung, grobe Beleidigung etc. müssen nicht erst abgemahnt werden, es kann fristlos gekündigt werden.