Ich frage mich, wann Herr Gottwald die ihm am 24.11.2022 übermittelte Antwort des Hessischen Beauftragten für den Datenschutz veröffentlicht, in der die von ihm gerügte jahrelange Praxis "im Rathaus und den städtischen Gremien" als "mit dem hessischen Datenschutz konform" bezeichnet wird und keinen Grund zur Beanstandung biete!
@A. Gottwald , gibt es dazu einen neuen Sachstand ? Wäre zur Vervollständigung des Themas von Interesse, sofern für die Öffentlichkeit geeignet ... Danke !
selbstverständlich sind unsere Anfragen, Anträge und deren dazugehörigen Beschlüsse und Beantwortungen durch die Gremien oder Verwaltung "jederzeit auf unserer Homepage "https://gruene-badkarlshafen.de/startseite/" nachzulesen. (Was ich bei anderen Fraktionen vermisse.)
Die hier angeführte Beantwortung, durch die Verwaltung unserer Anfrage zum Datenschutz, ist unter "https://gruene-badkarlshafen.de/termine/termin/stadtverordnetenversammlung-e0fee16328" veröffentlicht. Es sei erwähnt, das hier keine Antwort des hess. Datenschutzbeauftragten, bei der Beantwortung durch die Verwaltung, beigefügt wurde.
Wir als GRÜNE Bad Karlshafen befürworten jegliche Transparenz unseres politischen Handelns. Diese sind auf unserer Internetseite für alle interessierte Bürger auch einsehbar.
Ich würde mir wünschen, bevor man jemanden hier versucht zu diskreditieren, erst einmal nachzufragen. Zudem kommt hinzu, dass ihnen das Antwortschreiben der Stadtverwaltung ebenso bereits zugegangen ist und Möglichkeit gegeben war, es hier zu veröffentlichen!
Mit freundlichen & kollegialen Gruß
A. Gottwald
Antonio Gottwald Bergstraße 2 34385 Bad Karlshafen
Zitat von A. Gottwald im Beitrag #4selbstverständlich sind unsere Anfragen, Anträge und deren dazugehörigen Beschlüsse und Beantwortungen durch die Gremien oder Verwaltung "jederzeit auf unserer Homepage "https://gruene-badkarlshafen.de/startseite/" nachzulesen. (Was ich bei anderen Fraktionen vermisse.)
Danke für den Hinweis ! Entweder war am 29.11. das Schreiben der Verwaltung noch nicht auf der Webseite veröffentlicht oder es wurde von uns übersehen. Anyway, zur Vervollständigung und zur jeweiligen Interpretation durch die Leser anbei das Schreiben der Hauptamtsleiterin / des Bgm.: