Wer ist bereit, fünf Jahre lang ehrenamtlich als Richterin oder Richter (Schöffe) an Strafprozessen mitzuwirken?
„Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Als Schöffe oder Schöffin leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung“, so heißt es in der aktuellen Kampagne des Bundesjustizministeriums für die nächste bundesweite Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Die Stadt Bad Karlshafen stellt jetzt die örtlichen Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen auf. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind am Amts‐ und Landgericht Kassel in Strafprozessen tätig und in diesen jeweils zu zweit einer Berufsrichterin oder einem –richter zugeordnet. Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und ‐richtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei‐Drittel‐ Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Schöffin oder Schöffe kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Sprache beherrscht und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten in Kassel wohnt. Juristische Vorkenntnisse sind ausdrücklich nicht erforderlich für das ehrenamtliche Richteramt. Nicht bewerben kann sich, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren läuft, das zum Verlust der Ehrenämter führen würde. Nicht anstreben sollte das Schöffenamt auch, wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen will. Anmeldung Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene), können sich bis Freitag, 28. April 2023, beim Magistrat der Stadt Bad Karlshafen, Hafenplatz 8, 34385 Bad Karlshafen (Telefon: 05672/9999-10; E-Mail: jennifer.krull@bad-karlshafen.de) bewerben. Interessierte speziell für das Schöffenamt in Jugendstrafsachen können sich zudem bis Freitag, 14. April 2023, bewerben. Formulare können von der Internetseite http://www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden. Eine Zusendung des Formulars ist ebenfalls möglich. Hierzu müssen sich interessierte Personen telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen. Quelle:Stadt Bad Karlshafen