Hintergrundinfo: In der letzten Sitzung der Stadtverordneten wurde über 2 Anträge zu § 246e BauGB ("Bau-Turbo") beraten / abgestimmt. Mit dem neuen § 246e BauGB sollen Wohnungsbauprojekte schneller genehmigt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb beschlossen, die Zustimmung der Stadt für entsprechende Vorhaben bis Ende 2030 auf den Magistrat zu übertragen. Hintergrund sind die kurzen gesetzlichen Entscheidungsfristen von drei Monaten, die von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund ihrer Sitzungsintervalle nicht immer eingehalten werden können.
Vorteile der Delegation:
schnellere Entscheidungen,
Einhaltung gesetzlicher Fristen,
weniger Bürokratie,
mehr Planungssicherheit für Bauherren.
Nachteile:
weniger direkte Kontrolle durch die Stadtverordnetenversammlung,
geringere Transparenz, da Magistratssitzungen nicht öffentlich sind,
mehr Entscheidungsspielraum für den Magistrat
Parallel stellte die FWG einen Antrag, der den Bau-Turbo an verbindliche Grundsätze knüpfen sollte. Vorgesehen waren eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, die Nutzung der verlängerten Entscheidungsfrist von vier Monaten, ein Anteil von 25 % gefördertem Wohnraum bei größeren Bauprojekten sowie eine Berichtspflicht des Magistrats gegenüber der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Antrag wurde mit 9 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Die Mehrheit hat sich klar für schnelle und flexible Entscheidungsprozesse entschieden und bewusst auf zusätzliche Vorgaben verzichtet. Die FWG wollte den Magistrat dagegen stärker an Transparenz, Bürgerbeteiligung und sozialen Wohnungsbau binden. Beide Positionen sind nachvollziehbar, und es hätte auch wenig gegen eine Zustimmung zum FWG Antrag gesprochen: Die Delegation beschleunigt Verfahren, gleichzeitig wäre mehr Transparenz und politische Kontrolle ein sinnvoller Ausgleich für die übertragenen Entscheidungsbefugnisse gewesen.