es besteht nach § 27 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) nur die Möglichkeit, gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Klageberechtigt sind nach § 27 Satz 1 KWG nur die Beteiligten gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 KWG (das sind die Einspruchsführer und der Kandidat, dessen Wahl angefochten wird) sowie die Aufsichtsbehörde.
... "Dumm gelaufen" sind die beiden letzten Worte in diesem Artikel von tag24.de. Die gleichen Worte wurden gestern in der Sitzung der Stadtverordneten mehrfach, sowohl von einem CDU Stadtverordneten, der Unverständnis für die Folgen des Vorfalls in Helmarshausen zeigte, wie auch vom HSGB Präsidenten Herrn Schelzke benutzt.
Mag tatsächlich sein, dass es dumm gelaufen ist, ändert aber nichts an den Rechtsfolgen mit denen wir umgehen und die wir akzeptieren müssen ...
Bgm. Ullrich Otto muss in die "Verlängerungsphase". Die HNA berichtet, dass die Neuwahl in Helmarshausen frühestens am 5.11.17 stattfinden kann, sofern keine Klagen gegen den Stavo Beschluß eingehen. Die Amtszeit von Ullrich Otto endet am 8.10.17 aber durch die neue Situation wird die Amtseinführung seines/r Nachfolger/Nachfolgerin erst im neuen Jahr stattfinden. Zuvor wurde auch in der Stadt diskutiert, dass evtl. dann in der Übergangsphase der 1. Stadtrat @Jost Riedel die Amtsgeschäfte führt. Dies ist aber demzufolge nicht richtig, denn U. Otto geht in die (unfreiwillige) Verlängerung, bis das Amt rechtmäßig übergeben wurde.
Im übrigen hält auch der HNA Kommentator den Beschluß über die Neuwahl als folgerichtige Entscheidung, da alles andere das Risiko von Klagen mit langer Dauer und ungewissem Ausgang zur Folge gehabt hätte.
Noch ein HNA Bericht von heute über die Ausführungen der Juristen des Hess. Städte- und Gemeindebundes zur Prüfung der Wahl-Einsprüche und der Empfehlung, aufgrund des Fehlers des Helmarshäuser Wahlvorstands die Wahl teilweise zu wiederholen:
Durch unser Twitter Account https://twitter.com/badkarlshafen wurde der Verlauf der wohl nahezu einmaligen Bürgermeisterwahl heute bis nach Österreich zur dortigen auflagenstärksten Boulevardtageszeitung "Krone" getragen. Ja, es ist richtig, was geschrieben wurde; wir gratulierten Marcus Dittrich zu früh zur Wahl als Bürgermeister aber niemand konnte diese außergewöhnlichen Folgen erahnen. Nun denn, Bad Karlshafen ist europaweit in den Schlagzeilen ...
Als Nicht-Karlshafener , der sich jetzt mit der wirtschaftlichen und politischen Situation seines Kur-Ortes beschäftigt, bin ich natürlich auch auf diesen Vorgang gestoßen. M.E. liegt das Verschulden aber nicht an dem Wahlhelfer, der die als Spaß gemeinte Antwort „ja“ gegeben hat, sondern eindeutig am Wähler. Als informierter Bürger sollte man wissen, dass Stimmzettel noch nie unterschrieben wurden. Die Tatsache, dass er erst nicht weiß, ob er unterschreiben soll, dann aber einen wohlformulierten Einspruch einlegt, hat für mich einen üblen Beigeschmack, insbesondere weil Aufwand für die Bürger und Kosten für die Kommune entstanden sind. Wie kann man so d..lich sein!