Am 19.6.19 hatte der Bürgermeister Widerspruch gegen die Stavo - Entscheidung zum Erlass einer Hebesatzung für das Jahr 2019 eingelegt, da hierdurch rechtliche Vorgaben verletzt werden und das Wohl der Gemeinde gefährdet sei.
Nun gibt es erneut einen Widerspruch und zwar gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.6.19, wonach die Bad Karlshafen GmbH die Grünpflege touristischer Flächen vom Bauhof übernehmen sollte. Lt. Bgm. Dittrich verletzt auch dieser Beschluss geltendes Recht und zwar das AGG sowie das AÜG.
Gut zu wissen, dass wir einen aufmerksamen und juristisch breit aufgestellten oder gut beratenen Bürgermeister haben und bedenklich, dass in kürzester Zeit durch unsere Stadtverordneten Beschlüsse gefasst werden, die demnach gegen geltendes Recht verstoßen haben ...
Ich hatte das in der entsprechenden StaVo Sitzung so verstanden, dass diese Übertragung der Aufgaben/Mitarbeiter von Stadt auf GmbH gar nicht beschlossen, sondern nur bis 2020 in dem ganzen GmbH-Prüfungspaket geprüft werden sollte... Ist das also ein vorsorglicher Widerspruch? In der Touristik war und ist diese Aufgabenübertragung / Personalgestellung ja möglich - ist das dann widerrechtlich :-) - ggf. auch nur in bestimmten Punkten ;-) ?
In der Sitzung am 18.06. ist tatsächlich ein solcher Antrag mit den Stimmen von CDU und FWG angenommen worden. Gegen diesen Beschluss richtet sich der Widerspruch des Bürgermeisters.
Mit der Überlassung von Mitarbeitern der Tourist-Info ist das m.E. nicht zu vergleichen, weil seinerzeit die gesamte Abteilung in die GmbH überführt wurde.
Im übrigen spricht die AfD in diesem Zusammenhang von "inflationärem Gebrauch des Widerspruchs" durch den Bürgermeister. Es ist nach der Hess.Gemeindeordnung seine Pflicht, nach Prüfung der Beschlüsse der Stadtverordneten solchen zu widersprechen, die u.a. gegen geltendes Recht verstoßen; hierzu hat er die Möglichkeit, sich des Sachverstandes der Kommunalaufsicht bzw. des Städte- und Gemeindebunds zu bedienen. Wenn die Stadtverordneten pro Sitzung etwa 10 Beschlüsse fassen und in dieser Legislaturperiode bisher ca. 15 Sitzungen stattgefunden haben, dann sind 3 Widersprüche eine "bemerkenswerte Inflationsrate", nämlich 1,5%!
Weil die AfD wohl vergessen hatte, namentliche Abstimmung zu beantragen und ich nicht mehr weiß, wer aus dem Lager der FWG und CDU mit 7 Ja-Stimmen den eigenen Antrag zugestimmt hatte... So nachzulesen im Protokoll der damaligen Sitzung!
Der Widerspruch ist doch gut, weil er ja auch am Ende deutlich macht, WIE eine solche Auslagerung rechtskonform gehen kann.
Zwar war die politische Intention ja wohl ursprünglich die, die älteren Mitarbeiter bis zur Verrentung stressfrei bei der GmbH zu "parken", da sie nicht mehr so belastbar sind und deren Stellen dann ja bald gemäß beschlossener Nicht-Wiederbesetzung und Streichung nicht-hoheitlicher Stellen dann wegfallen. So blieben dem Bauhof noch die Jungen, belastbaren Mitarbeiter und die GmbH würde die ganze Last tragen.
Aber das geht natürlich auch mit einer Personalgestellung der jetzt für die touristisch Grünpflege zuständigen Mitarbeiter (hier fallen ja zumindest auf dem Papier offensichtlich erheblich höhere Kosten als die 85.000 EUR an) und dann muss nach deren Gestellung eben die Arbeit innerhalb des Bauhofes auf die zurückbleibenden verteilt werden - denn dafür gibt es sicher eine Rechtsgrundlage bzw. keine so engen Stellenbeschreibungen, dass das NICHT geht.
Egal wie, durch die Übertragung und In-rechnung-Stellung der Kosten der Bauhof-Mitarbeiter an die GmbH könnte rechtskonform SOFORT eine Netto-Entlastung für die Stadtkasse zu erhalten sein (85.000 für die Grünpflege bezahlen, aber dafür eine deutlich höhere Summe für die Personalgestellung in Rechnung zu stellen).
Zumindest lese ich den Widerspruch so, denn sonst würde es ja heissen, dass aus dem Rathaus alle Möglichkeiten der Haushaltssanierung immer nur verhindert werden, ohne andere Wege und Optionen bzw. den richtigen, rechtskonformen Weg zur Lösung anzubieten - und das wäre angesichts der aktuellen Haushaltslage und der politischen Hinweise aus den Gremien ja fahrlässig und würde gegen die Beschlüsse der Stadtverordneten laufen - was die zitierte HGO ja konterkarieren würde...
Die HNA berichtet über den CDU und FWG Antrag die Zuständigkeit der Pflege touristischer Grünflächen von der Stadt auf die Bad Karlshafen GmbH gemeinsam mit 3 ... rentennahen ... Mitarbeitern zu "verschieben". Doch etwas erstaunlich, dass mit dieser Intention die kommunalen Parlamentarier (natürlich unbewusst) gegen Tarifrecht und Gesetze verstoßen haben/hätten, wenn der Bürgermeister nicht per Widerspruch interveniert hätte ... Schon wichtig bei sicherlich überwiegend vorhandener Fach- und Sachkompetenz der Entscheider nicht nur die Hafenumfeldgestaltung, z.B. die Entscheidungsfindung / Bürger-Einbeziehung bei der Gestaltung / Integration des Schleusenbetriebsgebäudes sondern auch die kommunalpolitischen Entscheidungen aufmerksam zu begleiten :) , es sei denn, der Bürger soll bewusst in bestimmten Verfahren nicht beteiligt werden, jedoch zur Finanzierung (bei jeder Förderung verbleibt bekannterweise ein Eigenanteil) über kommunale Steuern gerne und kräftig beisteuern ...