Die bisherige Ausrichtung von Einschränkungs- oder Lockerungsmaßnahmen an regionale Inzidenzzahlen (Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) gilt in Hessen ab dem 16. September nicht mehr. Ab dem 16. September gilt auch das bisherige Eskalationskonzept des Landes Hessen nicht mehr. Ausschlaggebend ist jetzt die Hospitalisierungs-Inzidenz – also wieviel Patienten/innen werden wegen einer Erkrankung mit COVID 19 in einem Krankenhaus in Hessen behandelt. Diese Messzahl gilt landesweit; das heißt, dass eventuelle Einschränkungen dann auch landesweit in Kraft gesetzt werden und nicht mehr durch einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt.
Die bisherige Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus-SARS-CoV-2 des Landkreises Kassel vom 20. August 2021 gilt somit nicht mehr.
💡 Das sind die zwei Stufen:
Stufe 1 wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt. ➡ Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden notwendig, bspw. Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3-G-Regel auf weitere Bereiche.
Stufe 2 kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. ➡ Nochmals zusätzliche Maßnahmen werden notwendig, z.B. Zugang nur noch mit 2G.