Auszug aus der Stellungnahme des Öko-Instituts zur Standortempfehlung "Zentrales Bereitstellungslager" Konrad des BGZ: Würgassen
Dazu Anfrage beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:
ZitatSehr geehrte ...
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- E-Mails und sonstige Kommunikation des BMU die, die Wohnbebauung am Standort Würgassen thematisieren
- Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“
- in elektronischer Form
ZitatDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Bei dem Score der als Atommüll - Lager als "geeignet" eingeschätzten Flächen, folgte Bechtsbüttel bei Braunschweig unmittelbar Würgassen. In Bechtsbüttel sieht man sich jedoch - mit Sorgen - noch nicht endgültig aus dem "Rennen" ...
Interessante Argumente für oder gegen die Standortempfehlung ergeben sich auch aus der beigefügten Mitteilung des Oberbürgermeisters des "zweitplatzierten" LoK Standortes Braunschweig.
Neu und in unserer Region bisher nicht erwähnt wurde das in der Mitteilung aufgeführte Raumordnungsrecht / Missachtung des Gegenstromprinzips und die nicht erfolgte Berücksichtigung der kommunalen fachplanerischen Informationen. Da die BGZ ihre Entscheidung pro Würgassen getroffen hat und Maßnahmen umsetzt, wäre es eine Fragestellung an Juristen, ob formale Anforderungen an des Verfahren ordnungsgemäss erfüllt werden/wurden, wobei die BGZ vermutlich argumentieren wird, dass das offizielle Genehmigungsverfahren erst in 2021 beginnt und dann die kommunale Beteiligung erfolgt .... Die Mitteilung enthält weitere Argumente, die im Zusammenhang mit der Standortfestlegung (Konflikte Umwelt-, Natur-, Artenschutz) auch für Würgassen greifen könnten.
Für Mitglieder ist die gesamte PDF Datei einschl. der BGZ Standortempfehlung mit dem scoring der Flächen (ganz unten) zum download beigefügt.
Admin
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
Die BGZ hat sich ohne Bürgerbeteiligung und über den Kopf der Lokalpolitik hinweg in einem intransparenten Entscheidungsverfahren für den Standort Würgassen als Atommüll-Lager festgelegt. Sollte sich lt. BGZ die Errichtung des ZBL in Würgassen nicht realisieren lassen, empfiehlt sie die Prüfung der anderen 8 ebenfalls nach BGZ Auffassung geeigneten Standortflächen.
Da der massive Widerstand und die Aktivitäten in der hiesigen Region gegen das LoK bundesweit Beachtung finden, sorgt man sich berechtigterweise im Landkreis Gifhorn, weil dort eine Fläche in der Nähe von Braunschweig (Bechtsbüttel, Papenteich) an zweiter Stelle der sogenannten BGZ Prioritätenliste liegt.
Aus diesem Grund hat sich der Kreistag des Landkreises Gifhorn am 26.8.20 deutlich gegen einen Würgassen - Alternativ - Standort in Bechtsbüttel ausgesprochen:
Meines Erachtens fehlt ein wichtiges Kriterium bei der Standortsuche. Das wird nirgends offiziell erwähnt, spielt aber eine „politische“ Rolle. Es kommt darauf an, in welchem Bundesland das Bereitstellungslager liegen soll. Niedersachsen hat aus durchaus nachvollziehbaren Gründen klar gemacht, dass dieses Lager, wenn es denn unbedingt notwendig sein sollte, nicht auch noch dort gebaut werden darf/soll. Und Würgassen liegt nun mal in einem der angrenzenden Bundesländer. Vielleicht sollte man deshalb mal, speziell von Seiten der NRW-Kommunen, bei der Staatskanzlei in Düsseldorf und anderen Ministerien anklopfen .... (oder auf den Tisch hauen) ✍️ 🗣 Oder gibt es bereits von höherer Warte bis hin zur kommunalen Ebene das OK und Einverständnis zur Planung der BGZ. Man könnte ja evtl. den Nds. Umweltminister durchaus in diesem Sinne verstehen ....