Eine neue Chance für das Bürgerhaus in Helmarshausen!
"In dem auf 8 Jahre angelegten Programm werden Maßnahmen zwischen dem 01. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2028 gefördert.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung auf Ausgabenbasis gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000,00 Euro jährlich je Mehrgenerationenhaus durch den Bund. Voraussetzung hierfür ist eine Kofinanzierung in Höhe von je 10.000 Euro von den Kommunen, Landkreisen und/oder Ländern"
"Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) zielt darauf ab, einen Beitrag für gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu leisten und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dafür sollen die Mehrgenerationenhäuser zur Bewältigung der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels beitragen, vor denen insbesondere strukturschwache, aber auch strukturstarke Regionen stehen."