Ein LoK Vorauswahl - Kriterium war u.a. auch der Mindestabstand i.H. von 300 Metern zwischen Atommüll - Lager und geschlossener Wohnbebauung.
In Würgassen liegen 2 Gehöfte innerhalb der 300 Meter Grenze, diese werden jedoch ignoriert, da es sich nach BGZ Definition nicht um geschlossene Wohnbebauungen handelt.
Unabhängig davon sollte es doch nach unserem Selbstverständnis um die Menschen in der Nähe des Lagers gehen, und nicht um Menschen-Gefährdungs-Klassifizierungen innerhalb oder außerhalb geschlossener Siedlungen. Jedes Individuum ist vor Gefahren zu schützen, unabhängig davon, ob der Mensch nun in einer geschlossenen Wohnbebauung lebt oder nicht. 1 gefährdetes Menschenleben innerhalb der 300 Meter Zone kann nicht weniger "zählen" wie xy Menschen in einer sog. Wohnbebauung ...