Die Zahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften für Parteien, die bisher nicht in der Vertretungskörperschaft, also z.B. in der Stadtverordnetenversammlung, vertreten waren, wurde im Zusammenhang mit der Corona Pandemie reduziert und beträgt auf Bad Karlshafen bezogen lediglich 17 Unterstützer.
Dies dürfte insbesondere für die Grünen interessant sein, die Ambitionen haben, erstmalig zur Kommunalwahl in Bad Karlshafen anzutreten.
Zitat von Admin im Beitrag #13Dies dürfte insbesondere für die Grünen interessant sein, die Ambitionen haben, erstmalig zur Kommunalwahl in Bad Karlshafen anzutreten.
B90/DIE GRÜNEN sind bereits im Kreistag, Landtag und Bundestag mit mehreren Mandatsträgern in der jeweiligen legislativen Ebene vertreten, daher besteht "keine Verpflichtung" für Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten in Bad Karlshafen. Wir sind eine Partei im Sinne des Grundgesetzes Artikel 21 und keine Wählergruppe oder Wählergemeinschaft die das erste Mal antritt. Eine Freie-Bürger-Bündnis, Freie-Liste, Grüne-Liste oder Freie-Wähler-Gemeinschaft" oder oder ... die das "1. Mal zu einer Wahl als Wählergruppe oder Wählergemeinschaft" antritt, muss diese Anforderung, wie beschrieben, erfüllen. Wir unterliegen zudem, wie auch die örtliche SPD, CDU und AfD, dem PartG - was bei der FWG in Bad Karlshafen nicht der Fall ist. Es gibt schon gravierende Unterschiede zwischen Wählergruppen und Parteien! :)
Antonio Gottwald Bergstraße 2 34385 Bad Karlshafen