Die BGZ hat geantwortet und sich bemüht, ihre Entscheidung eine Verkehrszählung in Pandemiezeiten durchzuführen, zu rechtfertigen. Ebenso versucht man zu begründen, warum ein örtliches Unternehmen, welches einen Schwerpunkt bei Kraftwerks-Rückbauten hat, und nicht eine einschlägige Beratungsgesellschaft, beauftragt worden ist.
Folgende Anmerkungen dazu:
Gemäß BGZ Mitteilung vom 28.1.21 lautet die Schlagzeile "Verkehrsaufkommen rund um Logistikzentrum wird untersucht", und der erste Satz leitet ein mit ... "Im Auftrag der BGZ werden in den kommenden Wochen rund um Beverungen (Landkreis Höxter) Fahrzeuge gezählt ...". Des weiteren führte die BGZ zusätzlich aus: "In der Studie werden nicht nur Fahrzeuge in einem 25-Kilometer-Radius um Beverungen gezählt, sondern auch .... ". Das zeigt doch eindeutig, welche Priorität die Auftragsvergabe hat (Verkehrszählung) und steht im Widerspruch zu den Ausführung in der Fragebeantwortung, nämlich dass ... "die aktuelle Nutzung der Straßen bei der Studie nur eine untergeordnete Rolle spielt".
Die BGZ wiederholt in ihrer Antwort, dass Fa. NUSEC (Beverungen) eine Expertise bei der Planung von Kraftwerks-Rückbauten hat, woran auch kein Zweifel besteht. Ob die Qualität der beauftragten Studie eine andere wäre, wenn stattdessen eine einschlägige Beratungsgesellschaft für Verkehrs- und Infrastrukturplanung, die auch in der Vergangenheit nicht in BGZ Geschäftsbeziehungen involviert war, beauftragt worden wäre, sei dahingestellt.
Es ist eine Entscheidung der BGZ, die Kosten der Studie "geheim zu halten". Letztlich geht es um Steuermittel, und im Rahmen des verantwortungsvollen Umgangs damit sollten Details der Auftragsvergabe (konkrete Formulierung, sh. oben) sowie Kostenrahmen nicht vorenthalten werden, da dies nur Spekulationen nährt und auch nicht vertrauensbildend ist.