Der Hessische Landtag hat am 24. Mai 2018 fünfzehn Gesetze zur Änderung und Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen sowie Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzen beschlossen. Nach Artikel 123 Absatz 2 der Hessischen Verfassung kommt eine Verfassungsänderung dadurch zustande, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz beschließt, dem das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.
Es ist eine hohe Zustimmung zu den geplanten Verfassungsänderungen zu erwarten. Das Ergebnis soll am Mittwoch bekanntgegeben werden.