Dauerthema Hundesteuer in Bad Karlshafen: Zuletzt von der "falschen Partei" erneut thematisiert und erwartungsgemäß abgelehnt. Nun erneuter Anlauf der FWG und aufgrund der Mehrheitsverhältnisse deutlich bessere Chancen auf Zustimmung. Bei der letzten Hundesteuererhöhung sah Bgm. Dittrich keine Alternative hierzu, da ansonsten Leistungen der Stadt einzuschränken gewesen wären. Ob er sich beim FWG Antrag auch konsequent gegen die Hundesteuerbefreiung und damit verbundenen Einnahmeverluste - gleich in welcher Höhe - oder für nötige Leistungseinschränkungen der Stadt aussprechen wird, bleibt abzuwarten.
Der FWG Antrag zur Hundesteuer-Befreiung; inzwischen war er auch TOP im Haupt- und Finanzausschuss und wurde wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg und Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Konsequenen durch die FWG zurückgezogen.
"Lenkungswirkung" statt leere Haushaltskasse ist die neue Begründung für den höchsten Hundesteuersatz in Bad Karlshafen. Dem widerspricht der Bund der Steuerzahler, wie man an den gestiegenen Einnahmen aus der Hundesteuer in der Corona-Zeit gesehen hat.