Da hätte ich doch noch ein paar Fragen zum besseren Verständnis der Abläufe. Diese Fragen könnten sicher am besten von der zuständigen Gemeinde Beverungen beantwortet werden.
Ab wann war in der Gemeinde bekannt, dass ein Wechsel bei den Eigentumsverhältnissen (Grund/Boden) im Bereich des Kraftwerks Würgassen ansteht ?
Hatte die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und hätte sie dies auch wahrnehmen können ?
Wenn eine Nachnutzung im Sinne gewerblicher Nutzung geplant war, warum hat die Gemeinde dann nicht frühzeitig entsprechende Vorkehrungen in diesem Sinne getroffen ?
Um welche Summen geht es, die hier im Spiel waren ?
Wer war eigentlich der Vorbesitzer des Geländes Mitte der 1960er Jahre? . Zumindest die Frage, ob die Gemeinde in diesem konkreten Fall ein Vorkaufsrecht hatte, läßt sich sicher aus juristischer Sicht beantworten. Wer kennt sich da aus? Die anderen Fragen fallen ggf. besser in dien kommunalen Zuständigkeitsbereich vor Ort ....