Heute wurde durch den Wahlausschuss bekanntgegeben, dass Michael Schindewolf seine Kandidatur als Bürgermeisterkandidat in Bad Karlshafen zurückgezogen hat !
Anlass soll der Verlust des Beamten-Anwärter Status im Fall seiner Wahl gewesen sein.
Persönlich anwesend bei der heutigen Prüfung waren Frau Werner, Herr Dittrich und Herr Betz. Die 4 Bewerber (einschl. Herr Maier) wurden zugelassen.
Anmerkung: Wenn man als BGM kandidiert, sollte man sich vor der Kandidatur über alle Konsequenzen im klaren sein. Und wenn ein bestimmter beruflicher Status höhere Priorität hat wie das Amt des Bürgermeisters, dann ist es auch richtig und für die Stadt besser, diese Verantwortung nicht zu übernehmen.
Zum Zeitpunkt dieses HNA Artikels waren es noch 5 Bewerber:
Herr @Manfred von Reetnitz hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Wahlausschusses über die Entscheidung der Kandidatenzulassung sowie über die Belegung der Listenplätze, also Reihenfolge auf dem Stimmzettel, informiert:
ZitatWahlausschuss zur Bürgermeisterwahl am 07. Mai 2017 unter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Nach nichtöffentlicher Beratung und Prüfung der Kandidaten- Unterlagen durch den Wahlausschuss, dem auch der stellvertr. Vorsitzende der AfD- Fraktion, Manfred von Reetnitz, angehört, wurde interessierten Bürgern der Zutritt gewährt. In der nun öffentlichen Sitzung konnten nicht wenige Besucher, wie auch Kandidaten den Entscheidungsvorgang des Ausschusses in bester Transparenz mitverfolgen. Frau Spindler, die den Ausschuss leitete, begrüßte die Gäste und verkündete zunächst, dass der Kandidat Michael Schindewolf seine Kandidatur zurückgezogen hat. Die Mitglieder des Wahlausschusses entschieden dann über die Zulassung der verbliebenen vier Kandidaten zur Bürgermeisterwahl. Die Wahlvorschläge wurden ohne Beanstandungen einstimmig angenommen. Nun erfolgte die Auslosung der Listenplätze, da alle Kandidaten gleichberechtigt sind. Hierbei landete auf Platz 1 Petra Werner, Ralf Betz auf Platz 2, auf Platz 3 Markus Dittrich, sowie auf Platz 4 Marcel Maier. Zuletzt gab es weitere Erläuterungen und Informationen. So wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass Einspruch bis 2 Tage nach Verkündung der öffentlichen Bekanntmachung möglich ist, wie auch Briefwahl bei Stichwahlen. Stimmzettelmuster wie zum Beispiel zur Kommunalwahl wird es nicht geben. Wahlbenachrichtigungen sollen den Wählern am bis spätestens 15. April zugestellt werden.
10. März 2017
Manfred von Reetnitz stellv. Fraktionsvorsitzender AfD- Fraktion Bad Karlshafen