Da die Stadt bei der Vergabe der alten Schützenhalle so vorausschauend viel Wert auf das überzeugende Nutzungskonzept „in der Hafenstadt sind Winterstellplätze für Boote sehr gesucht“ des neuen Eigentümers gelegt hat, dürfen wir alle gespannt sein, ob in Kürze die ersten Boote eingestellt werden können. Da dieses sicherlich gewerblich betrieben werden soll, könnte aus versicherungstechnischen Gründen einiges in die Halle zu investieren sein. Aber das wurde ja vermutlich bei der Vergabe mit den Vertragspartnern besprochen. Nicht, dass am Ende nur das eigene Boot bzw. der eigene Campingwagen des neuen Eigentümers in der alten Schützenhalle steht und die bisherigen öffentlichen Parkplätze nur noch privat genutzt werden.
...Aber bei aller berechtigten Kritik daran sollten wir nicht vergessen, dass die Stadt Bad Karlshafen nicht per se als Immobilienhändler / -verkäufer auftritt. In den vergangenen 10 - 12 Jahren hat es gerade drei oder vier Versuche gegeben, Liegenschaften zu veräußern. Die Absicht, diese Objekte zu veräußern, ist jeweils durch Beschlüsse der politischen Gremien gemäß der Hauptsatzung der Stadt gefasst wurden; das Interesse an diesen Objekten war sehr gering!....
Zunächst Dank für die zusätzlichen gut nachvollziehbaren Erläuterungen ! Ergänzend dazu vertrete ich jedoch die Auffassung, dass unabhängig von der Anzahl der veräußerten oder zu veräußernden Objekte ein bestimmtes transparentes, öffentliches Verkaufsverfahren - selbst bei nur einer zur Disposition stehenden Immobilie - selbstverständlich hätte sein müssen. Wenn der Bürgermeister seinen PKW verkauft, wird er dies auch nicht nur seinem Nachbarn über den Gartenzaun mitteilen, sondern Mobile.de, Medien diverser Art etc benutzen, um den höchstmöglichen Preis zu erzielen. Warum wurde sinngemäss so nicht auch bei kommunalen Wertobjekten seit Jahren verfahren ? Ob das Interesse an den Immobilien tatsächlich gering gewesen ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, da - wie bekannt - nur Interessenten, die über "interne Informationen" verfügten, Angebote abgeben konnten. Falls z.B. ein europaweites Verkaufsangebot erfolgt worden wäre, könne man nun feststellen, ob das Interesse tatsächlich immer noch gering gewesen war, aber ...
Zitat von Karl-Erwin Franz im Beitrag #20Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Stadt Bad Karlshafen gemäß Hess.Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Bad Karlshafen, auch ausweislich der geprüften Jahresabschlüsse durch die Aufsichtsbehörden, immer korrekt angewandt werden und wurden! Dass ich persönlich als langjähriger und erfahrener Kommunalpolitiker dabei auch immer einen kritischen Blick hatte und immer noch habe, ist Ihnen und den geneigten Forumsmitgliedern und -besuchern sicherlich schon aufgefallen.
Viele wissen den im letzten Satz genannten kritischen Blick sehr zu schätzen und anzuerkennen. Es gibt andere, die sich besser wie ich im Kommunalrecht oder Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen auskennen. Mir ist nur der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bekannt und darunter ist die effiziente Nutzung der finanziellen Ressourcen der Stadt zu verstehen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Ob dies durch das merkwürdige bisherige Verfahren bei Immobilenverkäufen der Fall war, ist nicht mehr nachvollziehbar, kann aber angezweifelt werden.
Es bleibt ein Befremden über das bisherige Verfahren aber auch Zufriedenheit darüber, dass es evtl. mit der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung möglichst umgehend geändert/abgestellt wird. Daher auch Dank an die Antragsteller, obwohl ich mich über Eigeninitiative hierzu aus dem Rathaus mehr gefreut hätte.
Zitat von Karl-Erwin Franz im Beitrag #20 .... Die jetzt in der Diskussion befindlichen Änderungen der Hauptsatzung sowie der Anweisungen über Veräußerungen basieren eben auf den unbefriedigenden Erfahrungen der letzten Monate und stellen nach intensiven fraktionsübergreifenden Diskussionen im Haupt- und Finanzausschuss Klarstellungen dar, um zukünftige Defizite bei der Information zwischen Magistrat und Stadtverordneten zu vermeiden. Die im vorhergehenden Beitrag zitierten Beschlussvorschläge entsprechen nicht mehr den vom Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 28.11.23 einstimmig gefassten Vorschlägen (siehe Protokoll des HuF bzw. Sitzungsunterlagen zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2023).
Aus gegebenem und bekanntem Anlass wurden Konsequenzen aus der bisherigen untragbaren Verfahrensweise gezogen. Richtig ist, dass der Magistrat künftig VOR Veräußerung von Liegenschaften die Stadtverordneten zu informieren hat. Da Grundstücke / Immobilien einen besonderen Status haben - und dabei denke ich nicht nur an wirtschaftliche Gesichtspunkte - hätte ich generell die Entscheidung über eine Veräußerung auf die Stadtverordnetenversammlung - auch unterhalb der 20.000 € Grenze - übertragen.
Vom Bürgermeister hätte ich mir einen Kommentar (sh. letzter Absatz des Artikels) mit mehr Einsicht, Verständnis und Unterstützung der Veränderung gewünscht, statt sinngemäß ... die Messe ist doch sowieso gelesen, also was soll`s ... 😐, zumal er als Vorsitzender des Magistrats bei den letzten "nicht fadengerade gelaufenen" Grundstücksgeschäften Landgraf-Carl Haus, Schwimmbadgelände und Schützenhalle eine zentrale Rolle hat/te.