Mal ganz davon abgesehen, was das für ein Zeitgenosse ist, gibt es zwei Punkte, die das Ordnungsamt der Stadt Bad Karlshafen meiner Ansicht mal näher untersuchen solte:
1) Das Grundstück liegt an Weserrad- und -wanderweg: Da gibt es bestimmt einen Spielraum, "einen schlechten ersten Eindruck" auf die für die Stadt so lebenswichtigen Besucher entgegenzuwirken.
2) Es wäre einmal eine Untersuchung Wert, ob nicht die Kamera in den öffentlichen Raum hinein aufnimmt - was ja gesetzlich meines Wissens nicht zulässig ist.
Hier lesen ja auch Stadtverordnete mit - vielleicht ist das ja auch ein Diskussionspunkt für die Stavo?
Zitat von ChristianSchneider im Beitrag #3Mal ganz davon abgesehen, was das für ein Zeitgenosse ist, gibt es zwei Punkte, die das Ordnungsamt der Stadt Bad Karlshafen meiner Ansicht mal näher untersuchen solte:
1) Das Grundstück liegt an Weserrad- und -wanderweg: Da gibt es bestimmt einen Spielraum, "einen schlechten ersten Eindruck" auf die für die Stadt so lebenswichtigen Besucher entgegenzuwirken.
2) Es wäre einmal eine Untersuchung Wert, ob nicht die Kamera in den öffentlichen Raum hinein aufnimmt - was ja gesetzlich meines Wissens nicht zulässig ist.
Hier lesen ja auch Stadtverordnete mit - vielleicht ist das ja auch ein Diskussionspunkt für die Stavo?
Ist natürlich störend und keine schöne Visitenkarte in zentraler Lage. Vermute aber, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, gegen den "schlechten Eindruck" formal oder juristisch vorzugehen. Bezüglich Kamera im öffentlichen Raum sieht es schon anders aus. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild haben Vorrang vor privaten Überwachungsinteressen.