Nicht zu vergessen die letztlich entscheidende Frage: Was war zuerst, das Dixie oder der tot-gestorbene Leichenkadaver?
Ja, die Bürgerinformation ist ausbaufähig. Auch die Fragen der Verkehrssicherungspflicht wurden stiefmütterlich bzw. steifväterlich (wegen Unisex!) behandelt, wie sich gezeigt hat.
Im Falle der Aufstellung einer oder mehrere Mobiltoiletten von mindestens 1 Kubikmeter ist mit einer Frist von 3 Werktage vor Aufstelltermin die Anlieger egal welcher Rasse, ob Mensch, Kobold, Zwerg, Elfe, Fee oder andere schriftlich über Aufstellort, Dauer, Marke, zu erwartendes Nutzeraufkommen, Geschlechts- und Nutzungsordnung des Klos schriftlich zu informieren. Die Nachweispflicht der rechtzeitigen Information liegt beim verantwortlichen Aufsteller.
Hahaaa - na ihr seid ja wieder lustig dabei .... Ich habe auch mal gegoogelt und noch das hier gefunden ... immerhin haben wir ja bestimmt auch "bald" Oktober ... Knaller was es so alles zu lesen gibt .... hahahaaaa ....