Zitat von Fedor Oberschulte im Beitrag #69Ist das nicht Quatsch? Wer hat das unterschrieben?
Keine Unterschrift oder Stempel oder sonstiger Hinweis. Dann würde ja auch jeder Besucher, der sich über den Schandfleck ärgert, den Verursacher kennen. So denkt man, dass der Schrotthaufen auf städtischem Grund natürlich zur Stadt gehört und sie solche Hinterlassenschaften den Gästen präsentiert. Deshalb wundert mich auch die Geduld des Rathauses in dieser Sache.
"Eltern haften für Ihre Kinder" ist rechtlicher Quatsch!
Passt man sich damit den Scherzen hier an?
Ist es ein Beitrag, das Ganze doch noch zur Performance zu machen?
Kinder unter 7 sind verschuldensunfähig. Eltern, die Ihre Kinder erziehen: Sprich ihnen sagen: Klettere nicht auf gefährliche "neuealteAnlegerschrottinstallationen" und ein Auge auf sie haben, haften nicht. So ist es nun mal.
Oder sind mit Kindern die humoristischen Kreise hier gemeint, die sich in kindlicher Freude über ein Toi, Toi, Toi amüsieren?
Sind die Mütterchen informiert, daß sie noch heute in die Verantwortung genommen werden, für die Ergebnisse ihrer Erziehung?
Ich denke, der Zettel sollte korrigiert werden: Eltern lieben ihre Kinder!
Wenn der Schaden da ist... und etwas passiert ist...(was hoffentlich niemals eintritt)..... dann ist zunächst piepseegal wer haftet und wer verantwortlich ist... der Schaden... also die Verletzung von irgendeinem Mensch... hier Kindern... ist ohne Einschränkung abzuwenden...
Ich hab mich mal durch das Thema hier durch gelesen...ist ja schon der Hammer....seit dem 2. Dezember 2016 !!!!!!!!!!!!!!!!!!![b] steht der Anleger (für was denn eigentlich?) ....wieder an Land ........ [b]DAS SIND JA NEUN!!! MONATE....was sich die Bürger und die Stadt hier gefallen lassen ist ja echt schon krass....nicht mehr lang, dann kommt die ANLEGER STORY im Tv...oder jemand schreibt ein Buch darüber....
Zitat von Anton Müller im Beitrag #14Nun befindet sich der "Neue Anleger" wieder an Land. Er wurde mit einem Stahlseil am Unterbau des Gradierwerks befestigt. Sollte diese Aktion zum Schutz bei Hochwasser erfolgt sein? Ist die Konstruktion mit Steg und einer Art "Rampe" nicht geeignet im Fluss zu bleiben bei steigenden Weserpegel?
Den Stadtverordneten wurde heute seitens der Stadt mitgeteilt, daß dem Carolinum eine vierwöchige Frist bis zum 29.09.2017 eingeräumt wurde, um das gute Stück zu entfernen. Mal sehen, wann er sich denn bewegt.
Es gab doch jemanden im Forum, dem er fehlen würde:
Zitat von A.Wendisch im Beitrag #77Den Stadtverordneten wurde heute seitens der Stadt mitgeteilt, daß dem Carolinum eine vierwöchige Frist bis zum 29.09.2017 eingeräumt wurde, um das gute Stück zu entfernen. Mal sehen, wann er sich denn bewegt.
Zitat von A.Wendisch im Beitrag #77Den Stadtverordneten wurde heute seitens der Stadt mitgeteilt, daß dem Carolinum eine vierwöchige Frist bis zum 29.09.2017 eingeräumt wurde, um das gute Stück zu entfernen. Mal sehen, wann er sich denn bewegt.
Ja, man hatte lange Geduld. Hoffentlich wurde die Stadt wenigstens für die Nutzung der öffentlichen Lagerungsfläche und den Imageschaden bei den Besuchern durch den Anblick angemessen entschädigt ! Und für den Entschädigungsbetrag könnte man den Kinderspielplatz in Helmarshausen als zeitgemäßen bedarfsgerechten Lebens-, Erfahrungs- und Spielraum neu gestalten, da er es am nötigsten hat !