Mit Spannung wird TOP 6 erwartet: Entscheidung über die Gültigkeit der Stichwahl des/der Bürgermeisters / Bürgermeisterin sowie über Einsprüche
Aber auch TOP 4 ist ist von großer Bedeutung im Zusammenhang mit der Termineinhaltung beim Projekt Hafenöffnung. TOP 5 wird besonders die Helmarshäuser interessieren, da dieses Thema bisher in der Öffentlichkeit nicht besonders in Erscheinung getreten ist.
Ob auch hierzu ein Beschluss im HuF-Ausschuss gefasst wird / werden muss ?
§ 25 HGO – Widerstreit der Interessen
(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er
1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann .. ....
(3) Ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt, entscheidet das Organ oder Hilfsorgan, dem der Betroffene angehört oder für das er die Tätigkeit ausübt.
(2) An der Beratung und Beschlussfassung nach Abs. 1 können die Mitglieder der Vertretungskörperschaft auch dann mitwirken, wenn sie durch die Entscheidung betroffen werden.
Zum Glück müssen andere solche Themen entscheiden ...
Die Presse war nicht anwesend, aber zahlreiche interessierte Zuhörer. Da eine Stellungnahme oder Bewertung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes nicht vorlag, wurde zwar über die Einsprüche diskutiert, aber es wurde kein Beschlußvorschlag für die Stavo erarbeitet.
Danke noch mal an die Stadtverwaltung für die übersichtliche Zusammenstellung der einzelnen Vorgänge in einem Ordner.
Der Tagesordnungspunkt "Städtebaulicher Denkmalsschutz ..." ist entfallen.
Der Tagesordnungspunkt "Wiederanbindung des Hafens ..." wurde nach hinten verschoben, und in nichtöffentlicher Sitzung besprochen. Das fordert das Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen. Siehe hier unter §5: Vergabeverordnung
Ohne ein gewisses Quantum an Mumpitz geht es nicht. Theodor Fontane
Zitat von A.Wendisch im Beitrag #6.. Da eine Stellungnahme oder Bewertung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes nicht vorlag, wurde zwar über die Einsprüche diskutiert, aber es wurde kein Beschlußvorschlag für die Stavo erarbeitet.
Schade, dass der Bericht noch nicht vorlag. Dann bezog sich die Info hier von Herrn Schelzke, dass das Gutachten rechtzeitig vorliegen wird, wahrscheinlich auf die Stavo Sitzung, obwohl er eigentlich auf die Frage von Christian Schneider antwortete.
Ich vermute, daß der HSGB einfach noch etwas Zeit zur juristischen Bewertung brauchte, da die beiden letzten Einsprüche erst zum Fristende am 12.06. eingingen. Die Stellungnahme wird wahrscheinlich heute Nachmittag im Rathaus eintreffen. Dann werden die Stadtverordneten informiert, es gibt eine Ältestenratssitzung und am Dienstag die Entscheidung in der Stavo.
Herr Dittrich hat gestern geäußert, daß er die Stellungnahme abwarten wird, und er dann eventuell ein eigenes Gutachten erstellen läßt.
Dann gibt es immer noch die Möglichkeit der Klage gegen die Stavo-Entscheidung. Es bleibt also spannend.
Ohne ein gewisses Quantum an Mumpitz geht es nicht. Theodor Fontane