Zitat von HugoNotten im Beitrag #79Hallo Moderatoren, da die Diskussion mittlerweile nichts mehr mit der Bürgermeisterwahl oder Bad Karlshafen & Helmarshausen zu tun hat, möchte ich vorschlagen diesen Thread zu schließen.
Zunächst herzlichen Dank an @HugoNotten für die Fragestellung ! Wir freuen uns immer, wenn Diskussionen durch Mitglieder aufmerksam verfolgt und Anregungen gegeben werden. Der auswärtige Interessent für die Bürgermeister-Position zeigte ernsthaftes Interesse an einer Bewerbung. Im Verlauf der Diskussion gab es Fragen und Erkenntnisse zu seinen politischen Auffassungen, die kritisch hinterfragt wurden. Die letzte Diskussion sehen wir nach Beratung im Team auch noch im Zusammenhang mit weiteren Erkenntnissen zu seiner Motivation, seinen Zielen und seiner politischen Ideologie, sodass wir uns entschieden haben, das Thema zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu schliessen, sondern die angeregte Diskussionen weiter aufmerksam zu begleiten. Unabhängig davon ist uns auch bekannt, dass Herr Benjamin L. sowohl in Karlshafen wie auch in Helmarshausen Sympathisanten hat. Die Wahlvorschläge können bis spätestens 27.2. bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob nicht doch noch neben den bekannten Namen weitere Kandidaten ihren Hut in den Ring werfen werden ...
Zitat von Manfred Palmowski im Beitrag #81Ich möchte gerne wissen, ob eine Besoldung des künftigen BM zwingend ist oder ist es möglich, dieses Amt ehrenamtlich auszuüben? In Deutschland sind in vielen Kommunen vergleichbarer Größe Bürgermeister tätig, die nur eine Aufwandsentschadigung erhalten. Mit dieser Frage möchte ich darauf aufmerksam machen, dass das Motiv eines auswaertigen Bewerbers darin bestehen könnte, ein gutes Einkommen zu erzielen, ohne ernsthaft bereit zu sein, Termine außerhalb der regulären Dienstzeit wahrzunehmen. Anders gefragt, welcher Bewerber würde nach der Wahl in Helmarshausen oder in Karlshafen wohnen?
Das Thema war Anfang 2016 schon einmal in der Diskussion. Aus dem Artikel, der von der SPD Bad Karlshafen Webseite stammt, ist zu entnehmen, dass durch Änderung der Hauptsatzung Kommunen bis 5000 Einwohnern durchaus einen ehrenamtlichen Bürgermeister wählen können. Damals wurde der Prüfantrag von FWG und CDU abgelehnt
Ich persönlich finde es schwierig einen Bürgermeister als Ehrenamt zu führen. Man darf eins nicht vergessen, ein Bürgermeister sollte "vollzeit" für die Gemeinde da sein. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister, muss in erster Linie vollzeit für seinen Unterhalt aufkommen. Wie viel Zeit bleibt da noch für die ehrenamtliche Arbeit. Dazu kann ein Bürgermeister durchaus auch die Verwaltung entlasten. Bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister ist dies sehr schwierig.
Persönlich habe ich die Diskussion verfolgt und finde es völlig ok, wenn die Diskussion weiter bestehen bleibt. Am Ende stimmt es aber, der Bürgermeister muss in Bad Karlshafen oder Helmarshausen wohnen. Er sollte einen Bezug zu den Orten und deren Geschichte haben.
Kein Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in wirtschaftlicher Schieflage aber mit Visionen und realen Projekten würde in dieser Zeit seine Verantwortung in einen Nebenjob abgeben. Das Gegenteil wird der Fall sein. Der beste Manager mit viel know how und Einsatz muss das Unternehmen erfolgreich führen oder es sollte durch Fusion und mehr Stärke auf den eigenen Chef verzichten können.
Der Text mag ein wenig lang sein, aber es dürfte doch von Interesse sein, was mein Verband gegenüber dem Hessischen Landtag zur Hinaufsetzung der Einwohnergrenze für ehrenamtliche Bürgermeister von 1.500 auf 5.000 zum Ausdruck gebracht hat. Ergänzend wurde von mir darauf hingewiesen, dass gerade in kleineren Kommunen der Bürgermeister auch als Sachbearbeiter tätig ist, sodass in der Regel ein entsprechender Personalbedarf entsteht, wenn ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Das hat dann nichts mehr mit Einsparungen zu tun.
"Der Hessische Städte- und Gemeindebund spricht sich für die Beibehaltung einer Einwohnergrenze in § 44 Abs. 1 Satz 2 HGO, bis zu der ehrenamtliche Bürgermeister ermöglicht werden sollen, aus. Hinsichtlich einer Veränderung der Einwohnergrenze wird kein Regelungsbedarf gesehen. Die Anforderung an das Amt eines Bürgermeisters lassen es geboten erscheinen, dass die Stelle hauptamtlich zu verwalten ist. Die vorgesehene Neuregelung trägt daher zur „Entprofessionalisierung“ des Amtes des Bürgermeisters bei. Wir sehen des Weiteren die Problematik, dass die Neuregelung in der Praxis missbräuchlich angewandt wird, um Amtsinhaber de facto abzuwählen. Nach der geplanten Neuregelung wäre eine Umwandlung der Stelle für eine künftige Wahlperiode möglich und dies könnte als Politikum eingesetzt werden, der politischen Mehrheit im Gemeindeparlament nicht genehme Kandidaten von der Wiederwahl abzuhalten. Dies widerspricht der mit der Direktwahl verbundenen Intention und schafft de facto eine weitere Abwahlmöglichkeit. Zu befürchten steht auch, dass die Neuregelung als politisches Instrument angesehen wird unter finanziellen Gesichtspunkten die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters umzugestalten. So sehen wir es selbst in kleineren Kommunen als wenig realistisch an, dass die Position des Bürgermeisters ehrenamtlich wahrgenommen werden kann. Die Personalverantwortung, das Haushaltsvolumen und die kommunalen Aufgabenstellungen sprechen dafür, dass diese Tätigkeit auch entsprechend hauptamtlich zu verwalten ist. Nach diesseitiger Auffassung sollte die jetzige Regelung beibehalten werden. Durch die Neuregelung werden 124 Kommunen, die unter der 5.000 Einwohnergrenze liegen, betroffen. Dies ist als eine erhebliche Größe anzusehen, was die gesamte Struktur der Aufgabenwahrnehmung durch die Bürgermeister verändert. Künftig wären von dieser Regelung potentiell 29% der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen betroffen, was wir in Anbetracht der Anforderungen an das Amt des Bürgermeisters nicht für sinnvoll erachten."